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Zweigeschossiges Gründerzeitgebäude in kleinstädtischen Proportionen über vier Achsen. Mittelzwerchhaus mit rahmenden schmalen Satteldachgauben. Weitüberstehende Gaubendächer, Reliefschmuck in Gaubengiebeln. Stirnbretter der Traufen kunsthandwerklich gesägt. Balkon im 1. OG mit schmiedeeisernen Geländer und Blechlambrequins als Balkonabschluß. Deckengemälde im EG in Öl. Holzdeckenimitation mit Kassettenornamentrahmung, romantische Landschaftsmotive, Fruchtgehänge mit Bandschleifen.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus künstlerischen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
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