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Stattliches zweigeschossiges, giebelständiges Fachwerkgebäude des 18. Jahrhunderts mit Satteldach in städtebaulich dominanter Stellung im Straßenraum am Knickpunkt der Heidelberger Landstraße. Unter dem heute verputzten Haus verbirgt sich barockes Sichtfachwerk. Das Fachwerkgebäude ist durch Kunststoffenster und Klinkersockel beeinträchtigt. Rückwärtige Scheune mit späterem Anbau aus gleicher Zeit wie Wohngebäude.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
Kleindenkmal, Bildstock | |
Grenzstein | |
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Baum |