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Heidelberger Landstraße 305-307
Die Gesamtanlage umfaßt die Kirche, an Stelle einer älteren Kapelle aus fränkisch-karolingischer Zeit auf der Eberstädter Düne am südlichen Ausgang des Ortes um 1520 durch die Herren von Frankenstein errichtet, sowie das Pfarrhaus im historistischen Stil von 1893 - das Gebäude hatte an gleicher Stelle zwei Vorgängerbauten - und den Kirchbrunnen von 1912 am Fuße der Kirchberg-Düne.
Als Gesamtanlage nach § 2 Absatz 3 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und künstlerischen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
Kleindenkmal, Bildstock | |
Grenzstein | |
Keller bzw. unterirdisches Objekt | |
Baum |