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Fachwerkgebäude, vermutlich erste Hälfte des 16. Jahrhunderts. Schwer zugänglich, als rückwärtiges Wohngebäude errichtet. Aufwendiges Schmuckfachwerk im Obergeschoß des Westgiebels. Reich profiliertes Quergebälk über Erdgeschoß. Handwerklich bearbeitete Sandsteinquader an der westlichen Gebäudeecke.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus künstlerischen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
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