Schotten, Vogelsbergstraße 118
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Vogelsbergkreis
Schotten
  • Vogelsbergstraße 118
Sachteil spätmittelalterliches Dachtragwerk
Flur: 1
Flurstück: 479/1

Das giebelständige Wohn- und Geschäftsgebäude liegt unweit der Liebfrauenkirche zentral in der historischen Altstadt von Schotten. Seine südöstliche Giebelseite grenzt unmittelbar an die Vogelsbergstraße. Der ursprüngliche, über einer quadratischen Grundfläche von 8,5m x 8,5m errichtete Kernbau wurde seitlich sowie rückseitig durch Anbauten erweitert und zeigt heute zwei Geschosse, die inklusive der obersten Geschossdecke massiv erneuert wurden. Darüber haben sich jedoch zu großen Teilen die 10 Gespärre des spätmittelalterliches Dachtragwerkes erhalten, das nach bauhistorischer Untersuchung auf das Jahr 1456 (d) zu datieren ist. Auf allen Eichenbalken sind Abbundzeichen zu finden: An den Gespärren 2 bis 6 fortlaufend zwei bis sechs Striche, an Gespärre 7 ein Andreaskreuz sowie an den Gespärren 8 und 9 ein Strich mit einem bzw. zwei Schrägstrichen. Ein Spitzständerlängsbund mit vier Ständern diente zur Lastenabtragung und Aussteifung des Dachwerkes. Zwei seiner Ständer befinden sich in den Giebeln, während die anderen beiden von Osten aus betrachtet im vierten und siebten Gespärre angeordnet sind. Die ursprüngliche Aussteifung durch eingeblattete kurze Kopfbänder von den Ständern zu den beiden Geschosslangriegeln ist nicht erhalten, jedoch anhand von Blattsassen ablesbar. Die beiden Giebel waren im Ursprung identisch angelegt und weisen neben der tragenden Konstruktion (Deckenbalken, Sparren, zwei Kehlbalken und Spitzständer) zur Aussteifung nur zwei Fußbänder auf, die von den Dachbalken bis oberhalb des unteren Kehlbalkens reichen, sowie Riegel als schließende Elemente.

Das Dachwerk des Gebäudes Vogelsbergstraße 118, das bisher älteste bekannt Dachwerk eines Wohnhauses in Schotten, ist aufgrund der spätmittelalterlichen Bausubstanz aus geschichtlichen und wissenschaftlichen Gründen Sachteil nach § 2 Abs. 1 HDSchG


Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.

Legende:

Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Weitere Symbole für Kulturdenkmäler nach § 2 Abs. 1 HDSchG:
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein
Jüdischer Friedhof
Kleindenkmal, Bildstock
Grenzstein
Keller bzw. unterirdisches Objekt
Baum
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