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Zweigeschossiges, freistehendes spätklassizistisches Wohnhaus mit Satteldach Mitte des 19. Jahrh. Das Gebäude wirkt durch seine zurückhaltende Bauzier, wie schmales Gesimsband zwischen den Geschossen, betonte Gebäudeecken durch Putzlisenen, feinprofilierte Fenstergewände und Fensterverdachungen, sowie Klappläden an den gesproßten Fenstern. Das Grundstück wird durch Einfriedung mit schmiedeeisernem biedermeierlichen Stabgitterzaun bzw. Tor und Sandsteinpfosten begrenzt.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus künstlerischen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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