Hanau-Kesselstadt, Hochstädter Landstraße 35/37, Aufnahme März 2018 (Foto: D. Griesbach-Maisant, LfDH)
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Main-Kinzig-Kreis
Hanau
Kesselstadt
  • Hochstädter Landstraße 37
Doppelvilla
Flur: 17
Flurstück: 23/4

Großbürgerliche Doppelvilla, erbaut um 1905

Kurz nach 1900 entstandenes Doppelhaus aus zwei versetzt zueinander angeordneten Baukörpern mit Verbindungsbau, Mansarddächern und Eckturm.

Eigentümer der beiden Wohnhäuser (Nr. 35 und Nr. 37) mit Gewölbekellern waren laut Brandkataster im Jahr 1912 ein Ingenieur Otto F. Brandt und Frieda Huber, Ehefrau des Färberei-Besitzers Wilhelm Huber. Nach dem Zweiten Weltkrieg wurde in dem gesamten Gebäude ein Altenheim für 35 Pflegebedürftige eingerichtet. 1965 erfolgte eine weitere Umnutzung zur Kantine der benachbarten Herrenkleiderfabrik J. Philipp & Co. GmbH, im Zuge dessen Umbaumaßnahmen im Inneren. Der Standort des Textilunternehmens wurde 2015 geschlossen.

Der ungewöhnliche Doppelhauskomplex besteht in der Grundstruktur aus zwei Wohnhäusern mit ähnlicher Grundfläche und Mansarddächern mit Schopfwalm. Sie werden über einen L-förmigen Bau miteinander verbunden. Die Nordostecke markiert ein bis ins Dachgeschoss reichender, polygonaler Eckturm. Die mittleren drei Achsen des südlichen Baukörpers treten im KG und EG polygonal hervor und tragen einen Balkon auf Konsolen im 1. OG (Balkon und Geländer erneuert). Das Gebäude ist über einem hohen Kellergeschoss zweigeschossig mit bauzeitlich ausgebauter Mansarde (Dachgauben daher aus der Erbauungszeit).

Charakteristisch für den Außenbau ist das bossierte Zyklopenmauerwerk aus dunklem Basalt, das einen Kontrast zu den Fenster- und Türeinfassungen aus fein bearbeitetem, rötlichem Sandstein bildet. Roter Sandstein findet sich auch an den Eckquaderungen, an dem umlaufenden Gurtgesims über dem Kellergeschoss, an Teilen des Sockels und am Eckturm. Die Bauformen sind keinem Stil eindeutig zuzuordnen, jedoch muten die Profilierungen der Fenstergewände gotisierend an.

Gemäß der ursprünglichen Funktion als Doppelhaus wird das Gebäude von zwei Seiten erschlossen. Aufgrund der mehrfachen Nutzungsänderung hat sich Ausstattung nur vereinzelt erhalten. Dazu zählen einige Fenster des Kellergeschosses, die Treppen im Inneren, einige Türen und ein Fliesenböden im Keller. Ebenfalls erhalten ist die bauzeitliche Dachkonstruktion.

Das ungewöhnliche Material des dunklen Basalts, das hohe, rustizierte Sockelgeschoss und der Eckturm verleihen dem Gebäude einen archaischen, fast festungsartigen Charakter. Gleichzeitig hat es durch die fein profilierten Gewände, die Dachausbildung und den komplexen Grundriss deutlich repräsentative Züge. Als großbürgerliche Doppelvilla ist das Gebäude Kulturdenkmal aus künstlerischen Gründen.


Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus künstlerischen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.

Legende:

Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Weitere Symbole für Kulturdenkmäler nach § 2 Abs. 1 HDSchG:
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein
Jüdischer Friedhof
Kleindenkmal, Bildstock
Grenzstein
Keller bzw. unterirdisches Objekt
Baum
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