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Giebelständiges Fachwerkwohnhaus am nordöstlichen Ende der Gesamtanlage, eingeschossig mit Satteldach, giebelseitig das Erdgeschoß massiv erneuert. Das Fachwerk in einfacher Konstruktion, jedoch die Rähmzone mit kräftiger Profilierung. Im Satteldach Schleppgaupe. In der hofseitigen Traufwand zentraler Hauseingang mit kaum lesbarer Inschrift und der Jahreszahl 1784. Im Hof, ebenfalls giebelständig zur Straße, ein schlichtes Backhaus mit Satteldach, teilweise in Feldsteinmauerwerk, teilweise in Backstein errichtet.
Das bescheidene, jedoch straßenbildbestimmende Wohnhaus ist zusammen mit dem Nebengebäude von siedlungs- und ortsgeschichtlicher Bedeutung.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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