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Im Jahre 1565 als die dem Ort nächste Getreidemühle durch Philipp von Renzdorf errichtet. Von der Mühlenanlage sind noch folgende Baulichkeiten erhalten: Ein längs des Mühlgrabens liegendes zweigeschossiges Gebäude, ursprünglich wohl mit Wohntrakt (Gewölbekeller) sowie Mühlentrakt (nicht unterkellert). Das oberschlächtige Mühlrad ist entfernt.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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