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Kleine Brunnenanlage vermutlich um 1840. Eine Steintreppe führt in einen mit Natursteinen abgemauerten Schacht, aus dessen Mauer ein Fließbrünnchen rinnt. Den kleinen Brunnen speist der Atzelrech. Der Brunnen verdankt seinen Namen der Tatsache, daß es am Sabbat dem gläubigen Juden nur gestattet war, 2000 Ellen zu Fuß zu gehen (etwa ein Kilometer), um den Feiertag nicht zu entweihen. Der Brunnen liegt genau an dieser „Techum"-Sabbatgrenze.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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