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Jägersburger Straße 1-35 (Südseite), 10-32 (Nordseite)
Historischer Kernbereich von Langwaden, ein typisches Straßendorf der Rheinebene. Dem geradlinigen Verlauf der Durchgangsstraße ordnen sich alle Gebäude unter, d. h. sie stehen einschließlich der ev. Kapelle bis auf einzelne Ausnahmen giebelständig zur Straße. Die Häuser sind ein- oder zweigeschossig, tragen meist Satteldächer, die repräsentativeren Krüppelwalmdächer. Ein großer Teil der Häuser ist verputzt, mehrere Objekte zeigen schlichte Fachwerkkonstruktionen, die in das 18. Jh. zurückreichen. Wichtige Akzente als Anfangs- bzw. Endpunkte der Gesamtanlage setzen die Wohnhäuser der Hofanlagen Jägersburger Straße 1 und 32 sowie die einen Kern ausbildenden Häuser 17-23 mit der ihnen gegenüberliegenden schlichten Kapelle des späten 17. Jhs. Diese Gebäude sind als Einzelkulturdenkmäler ausgewiesen. Daneben gibt es weitere Wohnbauten, die für die Gesamtanlage von konstitutivem Wert sind, wie das Haus Nr. 13, ein langgestreckter, aus dem üblichen Rahmen fallender Traufenbau mit gequaderten Kanten, breiter Toreinfahrt und Krüppelwalmdach. Sein Obergeschoss zeigt ein Zierfachwerk des 19. bzw. frühen 20. Jhs. In dem Gebäude befand sich früher das Gasthaus "Zur Krone". Bestimmend ist auch die Hofanlage Nr. 26, deren zweigeschossiges Wohnhaus aus Backsteinen mit betonten Kanten errichtet wurde. Der Giebel ist hier holzverschindelt. Im Hof des Anwesens Nr. 29 befindet sich noch eine der wenigen erhaltenen Scheunen von historischem Wert. Sie ist nur geringfügig verändert und trägt die Inschrift: "JOHANN PHILIPP RUTHSAMER ANNO 1774". Wichtiger Teil der Gesamtanlage ist auch das vernachlässigte Wohngebäude Nr. 30, ein interessanter Kniestockbau mit Satteldach, der ebenfalls im 18. Jh. entstanden sein dürfte.
Ein heute leider verschwundener Bau ist das ehemalige Hirtenhaus Langwadens, das sich am westlichen Ortsende, auf der nördlichen Straßenseite befand. Das sehr bescheidene Fachwerkhäuschen, das bis in die zweite Hälfte des 19. Jhs. als Wohnung des Dorfhirten und Feldhüters diente, war ein echter Firstständerbau mit Firstpfette, Pfettendachfuß und eingetieftem Kniestock. Der Bau soll in das 16. Jh. zurückgereicht haben und wurde wohl in den sechziger oder siebziger Jahren abgebrochen. Am westlichen Ende des Dorfes befand sich auch noch die vom Großherzoglichen Hochbauamt erstellte Forsthofreite, heute ein stark umgebautes, privates Anwesen.
Die langgestreckte Gesamtanlage, die das Straßendorf Langwaden deutlich charakterisiert, ist von besonderer siedlungsgeschichtlicher Relevanz für den südhessischen Bereich.
Als Gesamtanlage nach § 2 Absatz 3 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
Kleindenkmal, Bildstock | |
Grenzstein | |
Keller bzw. unterirdisches Objekt | |
Baum |