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Das breitgelagerte, voluminöse zweigeschossige Mühlenhauptgebäude mit biberschwanzgedecktem Krüppelwalmdach wurde 1988-89 ausschließlich zu Wohnzwecken umgebaut. Das Fachwerkgebäude mit massivem Sockelgeschoß ist bis auf das Giebeldreieck verputzt. Die Originalbausubstanz ist weitestgehend erhalten geblieben. Das Gebäude ist der bauhistorisch prägende Teil des Mühlengevierts.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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