Mühltalstraße 147
Mühltalstraße 147 Koppenmühle
Mühltalstraße 147 Koppenmühle Detail Relief
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Darmstadt, Stadt
Darmstadt
Eberstadt
  • Mühltalstraße 147
  • Rheinstraße (B 426)
  • Mühltalstraße
  • Modau
  • Bach
Koppenmühle
Flur: 13
Flurstück: 182/10, 183/2, 187/5, 220/5, 39/2, 39/3, 39/5, 39/6

Die Koppenmühle an der Ostgrenze der Gemarkung wurde 1569 durch den landgräflichen Leibeigenen Hans Kopp aus Eberstadt errichtet. Die Getreidemühle, damals mit vier oberschlächtigen Gängen ausgestattet, wurde 1937 mit einer Turbine umgerüstet. Im Jahre 1952 wurde der Mahlbetrieb eingestellt, für den Eigenbedarf liefert die Mühle jedoch bis zum heutigen Tag Strom. Die in ihrer Außenwirkung burgartige Mühenanlage, übrigens eine alle Mühlen im Modautal dieser Zeit verbindende Bauform, wird geprägt durch das Mühlenhauptgebäude, die hohe Mühlenmauer mit Torbau, die Hauptgebäude und neues Wohnhaus (früher Stallungen) verbindet. Das zweigeschossige, massive Mühlenhauptgebäude mit abgewalmtem Satteldach ist in Bruchsteinmauerwerk ausgeführt. Die Stichbogenfenster werden durch einfache Sandsteingewänder gefaßt. Der Sandsteintorbogen der Mühlenmauer ist mit künstlerischer Steinmetzarbeit gestaltet. Ein Müllerwappen ziert das Giebeldreieck über dem Tor. Die Ostfassade der Mühle schmückt ein Sandsteinrelief von 1714. Es stellt den Koppenmüller Johann Leonhard Hochschild nebst Ehefrau Anna Catarina dar.


Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen, städtebaulichen und technischen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.

Legende:

Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Weitere Symbole für Kulturdenkmäler nach § 2 Abs. 1 HDSchG:
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein
Jüdischer Friedhof
Kleindenkmal, Bildstock
Grenzstein
Keller bzw. unterirdisches Objekt
Baum
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