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Südlich des Dorfes, am Ende der Etzwiesenstraße gelegener Friedhof. Wohl im 19. Jh. in längsrechteckiger Form angelegt und noch heute weitgehend unverändert mit einer etwas über einem Meter hohen Bruchsteinmauer, die von einem zweiflügeligen Gittertor zwischen Sandsteinpfosten mit Abdeckplatten durchbrochen wird. In der Mauer gegenüber dem Eingang ein Denkmal für die Gefallenen der beiden Weltkriege bestehend aus drei Mauerteilen, in denen schlichte Inschriftplatten aus poliertem Granit eingelassen sind. Die Grabsteine des Friedhofs erneuert.
Als kleine Gesamtanlage ist der Friedhof von kulturgeschichtlicher Relevanz.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
Kleindenkmal, Bildstock | |
Grenzstein | |
Keller bzw. unterirdisches Objekt | |
Baum |