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Fränkische Hofreite mit Fachwerkgebäude, erbaut 1702, ausgezeichnet durch reich profiliertes Quergebälk an der Giebelseite. Bemerkenswert auch die künstlerische Behandlung der Eckpfosten, die mit spiraligen Ranken geschmückt sind. Die Nebengebäude der Hofreite sind zum Teil verändert. Neben dem Einzelwert besitzt das Haus städtebauliche Bedeutung als prägender Bestandteil der Gesamtanlage Oberstraße.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus künstlerischen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
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Baum |