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Barockes Fachwerkgebäude aus dem 18. Jahrhundert mit massivem Erdgeschoß. Giebelständiges Gebäude mit Satteldach und kleinem abgewalmten Dachfirst. Alte Holzklappläden an Giebelfenster. Im Erdgeschoß Fenstergewände in Sandstein. Toranlage aus der Entstehungszeit mit Verdachung in Biberschwanzziegeln sowie stark profilierte aufliegende Holzbalken.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus künstlerischen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
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Baum |