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Sandsteinbrücke der historischen Main-Neckar-Bahn von 1846. Von diesen Eisenbahnviadukten befanden sich zehn auf hessischem Gebiet. Das Eberstädter Viadukt zeichnete sich dadurch aus, daß auf ihm ein Teil des Stationsgebäudes ruhte, mit Treppen-Ab- und -Zugang für die Reisenden. Der Bahnhof existiert nicht mehr.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus technischen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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