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Am Ortsausgang gelegener freistehender Landhaustyp um 1910. Giebelständiges, 1 1/2-geschossiges Gebäude mit Satteldach. Durchgeschobene Zwerchhausrisalite auf Längsseiten mit Walmdächern. Drei gekoppelte Giebelfenster mit Sprossenteilung und rahmenden eckigen Säulen. Holzverschindlung des Giebels über den Fenstern als Verdachung vorgezogen. Brüstungsfelder als Zierfachwerkband ausgebildet. Filigrane Blumenkästen auf geschweiften Konsolen in Holz. Tor und Einfriedung aus Entstehungszeit.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus künstlerischen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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