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Das zweigeschossige Landhaus stammt aus dem Jahre 1916. Auffälligstes Merkmal ist seine schmale, hochaufragende Front. Die schlichte Putzfassade ist mit Bruchsteinmauerwerk abgesetzt, das Giebelfeld ist mit Holz verbrettert, das relativ steil ansteigende Satteldach mit Biberschwanzziegeln gedeckt. Das Haus, das architektonisch noch zur Heimatlichen Bauweise zählt, steht am Anfang der Villenkolonie und markiert mit seinem gut erhaltenen, hölzernen Gartenpavillon das Entree zur Waldvillensiedlung.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus künstlerischen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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