Heidelberger Landstraße 26 Gartenhaus
Heidelberger Landstraße 26
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Darmstadt, Stadt
Darmstadt
Villenkolonie Eberstadt
  • Heidelberger Landstraße 26
Flur: 22
Flurstück: 71

Die symmetrisch gestaltete Villa im neubarocken Stil der Jahrhundertwende wurde 1905 nach Plänen von Heinrich Fey gebaut. Der dreigeschossige, würfelähnliche Baukörper wird durch die drei Fensterachsen, die mittig sitzende zweiflügelige Eingangstür im barocken Stil und den darüberliegenden Balkon gegliedert. Das schiefergedeckte Mansarddach endet im Belvedere, dessen Spitze von einer stilisierten Sonne gekrönt wird. Zum kleinen neubarocken Palais gehören der schmiedeeiserne Zaun und der Gartenpavillon.


Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus künstlerischen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.

Legende:

Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Weitere Symbole für Kulturdenkmäler nach § 2 Abs. 1 HDSchG:
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein
Jüdischer Friedhof
Kleindenkmal, Bildstock
Grenzstein
Keller bzw. unterirdisches Objekt
Baum
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