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Das zweigeschossige Wohnhaus stammt aus dem Jahre 1909. Es gehört zur Kategorie der Landhausarchitektur mit Einflüssen aus Traditionalismus und Heimatlicher Bauweise. Markante Details sind der Hausteinsockel und der Erker im Erdgeschoß, der überdachte Eingang mit Freitreppe und die Dachterrasse im biberschwanzgedeckten Mansarddach.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus künstlerischen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
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