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Das eingeschossige Wohnhaus mit weit heruntergezogenem, ausgebautem Satteldach gehört zu den typischen Vertretern der Landhausarchitektur der dreißiger Jahre. Architekt des 1939 gebauten Hauses war Jan Hubert Pinand. Zu den wichtigen Details gehören neben der wohlproportionierten Froschmaulgaube im biberschwanzgedeckten Dach vor allem die nach barockem Vorbild geschwungenen Fenster und Klappläden und die filigranen Ziergitter vor den Fenstern neben dem Eingang.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus künstlerischen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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