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Der Georgenbrunnen ist eine ummauerte Brunnenanlage aus der zweiten Hälfte des 19. Jahrhunderts. 1937 wurde der Brunnen erneuert. Er wurde nach Georg, dem Sohn Landgraf Ludwigs VIII., benannt.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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