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Der Schloßteich trägt seinen Namen nach dem einstigen Backhaus, das am Ufer des Sees stand. Graben ließ den Schloßteich Landgraf Georg I. im Jahre 1579, während das Schloß gebaut wurde. Georg I. begann mit der systematischen Teichwirtschaft. Fischzucht half den Landesherren bei der Versorgung ihrer Haushalte.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und wissenschaftlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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