Forsthaus Kranichstein (Foto: Denkmalarchiv)
Kranichsteiner Straße 258 Forsthaus Kranichstein (Foto: Nikolaus Heiss)
Scheune (Foto: Nikolaus Heiss)
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Darmstadt, Stadt
Darmstadt
Kranichstein
  • Kranichsteiner Straße 258
Forsthaus Kranichstein
Flur: 102
Flurstück: 8/1

Das Forsthaus Kranichstein wurde Mitte des 19. Jahrhunderts als Forsthofreite, bestehend aus einem Wohnhaus und einer dahinter liegenden Scheune, errichtet.

Das schlichte, zweigeschossige Wohnhaus in klassizistischer Formsprache gilt als Prototyp des hessisch-darmstädtischen Forsthauses.

Die dazugehörige frei stehende Scheune wurde als Funktionsbau in zeittypischer Bauweise errichtet. Die Außenmauern des im Grundriss annähernd quadratischen Bauwerks bestehen aus Bruchstein. Fensteröffnungen sind mit einfachen Sandsteingewänden eingefasst. Im Gegensatz zum flach geneigten Schieferdach des Haupthauses weist die Scheune ein steiles, biberschwanzgedecktes Satteldach auf. Das Scheunentor als Zufahrt zum ungeteilten hohen Innenraum liegt auf der Südwestseite des Gebäudes. Der Dachboden ist als Heuboden über eine lange Holzleiter erreichbar und wurde über vertikale Schlitze in den Giebelwänden belüftet. Nordöstlich angelagert ist ein schmaler Seitenbau mit Pultdach in Fachwerkbauweise, der ursprünglich lediglich eine offene Überdachung war und zu einem späteren Zeitpunkt mit Ziegelsteinen ausgemauert wurde.

Vorderhaus und Scheune sind trotz leichter Veränderungen noch nahezu unverändert erhalten, wie ein Vergleich mit der Zeichnung des Darmstädter Hofmalers Ernst August Schnittspahn (um 1850) zeigt. In der Gouache wird das Anwesen als Kranichsteiner Falltorhaus bezeichnet, da das an dieser Stelle befindliche Wildgehege durch Falltore geschützt war, die von den Forstbediensteten überwacht wurden.

Das Ensemble steht aus geschichtlichen und wegen der Bedeutung für die Hausforschung aus wissenschaftlichen Gründen unter Denkmalschutz.


Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und wissenschaftlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.

Legende:

Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Weitere Symbole für Kulturdenkmäler nach § 2 Abs. 1 HDSchG:
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein
Jüdischer Friedhof
Kleindenkmal, Bildstock
Grenzstein
Keller bzw. unterirdisches Objekt
Baum
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