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Dreigeschossiges, zweifarbiges Klinkergebäude um 1880 mit abgewalmtem Satteldach und Dreiecksgauben. Zu dem freistehenden, traufständigen Doppelhaus gehören zweigeschossige Selbstversorger-Ställe mit Pultdach auf dem rückwärtigen Grundstücksteil. Das sozialgeschichtlich interessante Ensemble ist ein gutes Beispiel für die Architektur des schlichten Geschoß-Arbeiterwohnungsbaues Ende des 19. Jahrhunderts.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und wissenschaftlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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