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"Zeughausallee" ist eine historische Bezeichnung. Die Allee führte früher von der heutigen Kranichsteiner Straße aus zum Backhausteich. Unmittelbar südwestlich des Jagdzeughauses bog die Zeughausallee ab, ging über den heute freien Platz vor dem Zeughaus und dann den heutigen Fußpfad entlang direkt zur Südwestecke des Backhausteiches, wo sie fast rechtwinklig in die Schloßzufahrt auf dem Westdamm des Teiches einmündete. Die Zeughausallee war von Bäumen gesäumt; einige stehen noch, vor allem hinter dem Jagdzeugmeisterhaus.
Die scheinbar umständliche Zufahrt zum Schloß wählten die Landgrafen aus zwei Gründen: Zum einen führte der Weg am malerischen Schloßteich, dem Backhausteich, vorbei und direkt in den Schloßhof, zum anderen war dieser Weg auch bei schlechtem Wetter passierbar, wenn die tiefergelegene, von Nordwest herkommende Zufahrt zum Schloß überschwemmt war.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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