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Römergasse 4-10, 15-17
Untergasse 1-9
Die Gesamtanlage umfaßt den in seiner Gebäudestruktur noch ablesbaren ältesten Teil des Ortskerns. Sie umschließt die auf einer Sanddüne errichtete Kirche sowie überwiegend giebelständige Fachwerkgebäude des 18. und 19. Jahrhunderts. Die rückwärtigen Scheunen an der Römer- und Untergasse bilden einen weitgehend intakten, reizvollen Ortsrand als Hintergrund zu den Brühlwiesen. Die Hofanlagen, in der Regel Hakenhöfe, bilden hier ein noch fast ungestörtes Gesamtbild.
Als Gesamtanlage nach § 2 Absatz 3 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und künstlerischen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
Kleindenkmal, Bildstock | |
Grenzstein | |
Keller bzw. unterirdisches Objekt | |
Baum |