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Auf dem ehem. Friedhof von Weidenhausen zwischen Schulzen- und Scheuereckengasse hat sich die mit einem schmiedeeisernen Gitter eingefasste Grabstätte der ortsansässigen Gutsbesitzer- und Weinhändlerfamilie Hupfeld erhalten. Sie umfasst vier historische Grabmonumente: einen Marmorobelisken, ein gusseisernes Grabkreuz und ein Marmorkreuz aus dem 19. Jahrhundert und einen Grabstein aus den 1920er Jahren. Das Grabmal ist als Zeugnis der Ortsgeschichte von Weidenhausen Kulturdenkmal aus geschichtlichen Gründen nach § 2 Abs. 1 HDSchG.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
Kleindenkmal, Bildstock | |
Grenzstein | |
Keller bzw. unterirdisches Objekt | |
Baum |