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Im zu dem 1384 erstmals erwähnten Hof Hambach südlich von Walburg gehörenden, urkundlich erstmalig 1436 genannten Gehölz „Steinholz“ entstand spätestens im 18. Jahrhundert eine Hofanlage aus Forsthaus und Nebengebäuden. Das Wohnhaus in konstruktivem Fachwerkgefüge mit Krüppelwalmdach und Zwerchhaus dürfte aus dem frühen 19. Jahrhundert stammen. Eine Erweiterung erfolgte im ausgehenden 19. Jahrhundert. Unter dem Gebäude befindet sich ein älterer Gewölbekeller. Zudem befinden sich auf dem Grundstück zwei Pfosten einer barocken Toranlage bezeichnet 1734, zwei barocke Treppenwangen am Eingang zum Wohnhaus sowie Teile einer barocken Steinbalustrade, deren Pfosten mit Beschlagwerk verziert und von Kugeln bekrönt sind. Als Vorwerk der 1975 abgebrochenen barocken Hofanlage Hambach derer von Boyneburg besitzt das sog. Waldgut Steinholz geschichtliche Bedeutung. Torpfosten und Balustraden sind aus künstlerischen Gründen erhaltenswert. Wohnhaus und Einfriedung sind daher Kulturdenkmäler.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und künstlerischen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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