Lade Kartenmaterial...
Darmstadt, Stadt
Darmstadt
Johannesviertel
  • Liebigstraße 47
Flur: 3
Flurstück: 841/1

Das dreieinhalbgeschossige späthistoristische Mietwohngebäude mit Mansarddach vom Ende des 19. Jahrhunderts mit einer Fassade aus gelben Klinkern und rotem Sandstein im Stil der Neorenaissance steht als Teil der Gesamtanlage Johannesviertel in seinem äußeren Erscheinungsbild unter Denkmalschutz.

Im Eingangsbereich des Treppenhauses befindet sind eine Architekturgliederung mit aufgemalten Kassettenfeldern und einer grünen Sockelzone. An der Nord- und Südwand befinden sich in den beiden ersten gegenüber liegenden Kassettenfeldern im unteren Teil sehr feine Groteskenmalereien mit nackten geflügelten weiblichen Wesen, Akanthusranken und blumengefüllten Füllhörnern. Ausweislich einer in der nördlichen Malerei vorgefundenen Signatur (H.J. Nover) stammt sie von Heinrich Julius Nover aus dem Jahr 1894, der Entstehungszeit des Gebäudes. Nover war laut Adressbuch Maler. Die Familie Nover war vor 1900 Hoftüncher mit einem Maler- und Stuckateurgeschäft  mit Sitz in der Wendelstadtstraße 29 (heute Wilhelm-Leuschner-Straße, in dem eine reiche Stuckdecke in einem Raum im Erdgeschoss erhalten ist, die ebenfalls als Sachteil unter Denkmalschutz steht.

Das Deckenfeld wurde passend, entsprechend dem erhaltenen Stuck im Nachbarhaus mit einer Stuckdekoration ergänzt, um dem historischen Raumeindruck so nahe wie möglich zu kommen. Die beim Nachbarhaus noch erhaltene Dekorationsmalerei an der Decke hat sich hier nicht erhalten.

Die Farbfassungen des Treppenhauses stehen aus künstlerischen Gründen als Sachteil unter Denkmalschutz.


Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus künstlerischen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.

Legende:

Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Weitere Symbole für Kulturdenkmäler nach § 2 Abs. 1 HDSchG:
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein
Jüdischer Friedhof
Kleindenkmal, Bildstock
Grenzstein
Keller bzw. unterirdisches Objekt
Baum
Planelemente auswählen
Zeigen Sie mit der Hand auf Markierungen im Plan, erhalten Sie ein Vorschaubild und per Mausklick die Objektbeschreibung.
Kartenansicht
Wählen Sie zwischen zwischen Alkis- und Luftbildansicht. Ebenfalls können Sie die Kartenbeschriftung ein- und ausblenden.
Zoomen
Zoomen Sie stufenweise mit einem Mausklick auf die Lupen oder bewegen Sie den Mauszeiger auf den Planausschnitt und verwenden Sie das Scrollrad ihrer Maus.
Zoom per Mausrad
Über diesen Button können Sie einstellen, ob Sie das Zoomen in der Karte per Scrollrad Ihrer Maus erlauben möchten oder nicht.
Vollbildmodus
Betätigen Sie diesen Button um die Karte im Vollbildmodus zu betrachten. Über den selben Button oder durch Klicken der "Esc"-Taste können Sie den Vollbildmodus wieder verlassen.
Ausgangsobjekt anzeigen
Über diesen Button erreichen Sie, dass in der Karte das Ausgangsobjekt angezeigt wird. Bei dem Ausgangsobjekt handelt es sich um die Objekte, die zu dem entsprechende Straßeneintrag gehören.
Abstand messen
Mit Hilfe dieses Tools können Sie die Distanz zwischen zwei oder mehreren Punkten berechnen. Hierbei wird eine Linie gezeichnet, bei der die entsprechende Gesamtlänge angezeigt wird. Weitere Anweisungen zur Benutzung werden nach betätigen des Buttons angezeigt.
Fläche berechnen
Dieses Tool ermöglicht es Ihnen eine Fläche zu zeichnen und den Flächeninhalt in m² zu berechnen. Um eine Fläche zu erzeugen, müssen mindestens 3 Punkte gesetzt werden. Die Fläche wird durch den Klick auf den Ausgangspunkt (1. Punkt) geschlossen und der Flächeninhalt anschließend berechnet.