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Das dreieinhalbgeschossige späthistoristische Mietwohngebäude mit Mansarddach vom Ende des 19. Jahrhunderts mit einer Fassade aus gelben Klinkern und rotem Sandstein im Stil der Neorenaissance steht als Teil der Gesamtanlage Johannesviertel in seinem äußeren Erscheinungsbild unter Denkmalschutz.
Im Eingangsbereich des Treppenhauses befindet sind eine Architekturgliederung mit aufgemalten Kassettenfeldern und einer grünen Sockelzone. An der Nord- und Südwand befinden sich in den beiden ersten gegenüber liegenden Kassettenfeldern im unteren Teil sehr feine Groteskenmalereien mit nackten geflügelten weiblichen Wesen, Akanthusranken und blumengefüllten Füllhörnern. Ausweislich einer in der nördlichen Malerei vorgefundenen Signatur (H.J. Nover) stammt sie von Heinrich Julius Nover aus dem Jahr 1894, der Entstehungszeit des Gebäudes. Nover war laut Adressbuch Maler. Die Familie Nover war vor 1900 Hoftüncher mit einem Maler- und Stuckateurgeschäft mit Sitz in der Wendelstadtstraße 29 (heute Wilhelm-Leuschner-Straße, in dem eine reiche Stuckdecke in einem Raum im Erdgeschoss erhalten ist, die ebenfalls als Sachteil unter Denkmalschutz steht.
Das Deckenfeld wurde passend, entsprechend dem erhaltenen Stuck im Nachbarhaus mit einer Stuckdekoration ergänzt, um dem historischen Raumeindruck so nahe wie möglich zu kommen. Die beim Nachbarhaus noch erhaltene Dekorationsmalerei an der Decke hat sich hier nicht erhalten.
Die Farbfassungen des Treppenhauses stehen aus künstlerischen Gründen als Sachteil unter Denkmalschutz.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus künstlerischen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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