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Das Einfamilienwohnhaus in der Osannstraße 14 wurde von der Firma Donges Stahlbau in der Mainzer Straße in Darmstadt errichtet. Architekt war Prof. Dr. Berthold Gockell (* 1927; † 29. Juli 2006 in Braunschweig), Architekt und Hochschullehrer. Gockell studierte und promovierte an der Technischen Hochschule Darmstadt (Heute TUD), bevor er 1965 nach Braunschweig berufen wurde.
Das Gebäude in der Osannstraße entwarf er im Stil Klassische Moderne für das bekannte Darmstädter Stahlbauunternehmen Donges unter Verwendung von außenliegenden T-Trägern,welche den aufgeständerter Hauptbaukörper mit Holzwandelementen tragen. Jeweils einem T-Träger ist ein Fenster der Räume im Obergeschoss zugeordnet. Das Gebäude ist eine ganz eigenständige Antwort auf die Frage nach dem zeitgenössischen Wohnhaus durch die gleichzeitige Verwendung von Stahl, Holz und klassischem Mauerwerk.
Zur Straße hin ist der aufgeständerte Baukörper prägend, der sich nur über den vorderen Teil des winkelförmigen Erdgeschosses erstreckt. Hier befinden sich die Schlafräume der Familie. Im Erdgeschoss gibt es ein weitläufiges Wohnzimmer im abgewinkelten Teil zum Garten hin mit großzügiger Verglasung. Hierdurch wird erreicht, dass die Gartenfront nach Süden gerichtet ist, obwohl der Garten im Osten des Gebäudes liegt.
An der Straßenseite erstrecken sich die Nebenräume und die Küche sowie anschließend das Speisezimmer mit überdachtem Freisitz. Diele und Musikzimmer im Winkel verbinden Speise- und Wohnzimmer. Die Garage ist seitlich in den Baukörper integriert. Zur Straße hin ist das Erdgeschoss mit hochliegenden Fenstern versehen, so dass kein abweisender Eindruck entsteht, andererseits aber auch kein Einblick ermöglicht wird. Die hochliegenden Fenster ermöglichen sogar einen Durchblick bis in den Garten.
Die klare Gliederung und die sicheren Proportionen kennzeichnen dieses Gebäude, welches in vergleichbarer Form in Darmstadt nicht noch einmal zu finden ist. Der Bezug zum Stahlbauunternehmen Donges, der Technischen Hochschule Darmstadt und die Qualität des eigenständigen Baus führen dazu, dass das Gebäude als Kulturdenkmal aus künstlerischen und geschichtlichen Gründen eingestuft wird.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und künstlerischen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
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