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Die erste Initiative zur Aufstellung eines Berliner Meilensteins in Darmstadt wurde ab 1960 unternommen. Die Magistratsbeschlüsse vom 16.9.1960 und vom 3.3.1961 beinhalteten die Entschließung zur Aufstellung eines Meilensteins und die Festlegung seines genauen Aufstellungsortes. Die Inschrift lautet: „BERLIN 523 km“. Als Aufstellungsort wählte man treffenderweise die Berliner Allee 6 bzw. 8 in unmittelbarer der Nähe des Darmstädter Hauptbahnhofs. Zum Abschluss der „Gesamtdeutschen Woche“ am 17. Juni 1961 wurde der Meilenstein eingeweiht. Offizielle Vertreter Berlins waren nicht zugegen, diese Rolle übernahm der 2. Vorsitzende der Darmstädter Vereinigung „Bund der Berliner“ Otto Malke.
Der Meilenstein steht aus geschichtlichen Gründen unter Denkmalschutz.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
Kleindenkmal, Bildstock | |
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