Mendelssohnstrasse 11 Straßenansicht (Foto: Nikolaus Heiss)
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Darmstadt, Stadt
Darmstadt
Bessungen
  • Mendelssohnstraße 11
Wohnhaus
Flur: 6
Flurstück: 876/1

Das Wohnhaus in der Mendelssohnstraße 11 war eines der ersten Bauprojekte des Architekten Hermann Bickelhaupt. Baubeginn war der 1. Mai 1935, der Einzug erfolgte im Oktober desselben Jahres. Das Wohnhaus mit Steildach und symmetrischer Giebelgestaltung ist in Anlehnung an den Heimatschutzstil in schlichter Form ausgebildet. Das große Satteldach hat nur zwei kleine Gauben auf der Südseite und ist mit Aufschieblingen ausgeführt. Als zeittypisch ist der Ortgang ohne Dachüberstand prägend, die Klappläden, welche zweiteilige Fenster mit Quersprossen verschließen oder auch der ausgestellte Fußpunkt des Giebeldreiecks, wodurch sich die Architektur von den traditionellen Vorbildern durchaus abhebt. Sie ist beeinflusst durch Heinrich Tessenow, die Stuttgarter Schule oder auch die Vorkriegsbauten von Sep Ruf.

Das Haus hatte ursprünglich drei Schornsteine für den Waschkessel im Keller, für den Kamin im Wohnraum des Erdgeschosses sowie für die Kohlezentralheizung. Zwei der der Kamine sind heute bis unterhalb des Daches zurückgebaut. Im Inneren fällt insbesondere das gut erhaltene Treppenhaus mit typischem Handlauf ins Auge.

Von 1945 bis 1955 war das Haus durch amerikanische Soldaten besetzt, vorwiegend im ersten Obergeschoss. In dieser Zeit erfuhr das Haus bereits einige Umbauten. Die Familie durfte unter beengten Verhältnissen wohnen bleiben und musste die Kohleheizung bedienen, die in späteren Jahren durch eine Ölzentralheizung ersetzt wurde. Nach dem Auszug der Amerikaner begannen 1956 umfangreiche Sanierungsarbeiten.

Das Wohnhaus ist Kulturdenkmal aus künstlerischen Gründen.


Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus künstlerischen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.

Legende:

Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Weitere Symbole für Kulturdenkmäler nach § 2 Abs. 1 HDSchG:
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein
Jüdischer Friedhof
Kleindenkmal, Bildstock
Grenzstein
Keller bzw. unterirdisches Objekt
Baum
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