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Der um die Jahrhundertwende errichtete Transformatorenturm ist direkt gegenüber der Einmündung des Finkenwegs als schlichter Bau über rechteckigem Grundriss errichtet und wird von einem geschweift auslaufenden Walmdach abgeschlossen. Die weitgehend geschlossenen Fassaden sind nur im oberen Bereich auf allen Seiten von je zwei kleinen Fenstern durchbrochen, erschlossen wird der Bau durch Türen an der südlichen und östlichen Fassade. Das industrie- und technikgeschichtlich wichtige Gebäude ist aus geschichtlichen Gründen als Kulturdenkmal geschützt.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein |
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Jüdischer Friedhof |
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Kleindenkmal, Bildstock |
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Grenzstein |
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Keller bzw. unterirdisches Objekt |
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Baum |