Teichstraße 8, ehem. Volksschule
Teichstraße 8, Eingangstrakt nach Sanierung 2015 (Foto: T. M. Wolf)
Teichstraße 8, Klassensaaltrakt nach Sanierung 2015 (Foto: T. M. Wolf)
Teichstraße 8, ehem. Volksschule, Kachelofen
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Kassel, Landkreis
Fuldatal
Simmershausen
  • Teichstraße 8
Ehem. Volksschule
Flur: 17
Flurstück: 84/4

In den Jahren 1949-51 entstand das heute als Vereinshaus und Museum genutzte ehemalige Schulgebäude als Anbau an eine im Jahr 1900 eingeweihte Volksschule (abgebrochen). Es handelt sich um den ersten Schulneubau im damaligen Landkreis Kassel nach 1945. Der Schulbau besteht aus zwei Teilen, dem lang gestreckten Klassensaaltrakt im Südwesten und einem als Verbindung zur älteren Schule fungierenden niedrigeren und leicht von der Straße zurückgesetzten Eingangsbau im Nordosten. Die Fassaden beider Bauteile sind durch ihre schlichte Gliederung geprägt. Sockelgeschoss und die Pilaster des dreiteiligen Eingangsbaus weisen Kunststeinbearbeitungen auf. Im Keller war ursprünglich ein öffentliches Bad vorgesehen, das aus Kostengründen nicht zur Ausführung kam. Im Dachgeschoss wurde nach Nordosten hin ein Saal mit großer Fensterfront eingebaut, der als Gemeindesaal diente. Hier befindet sich ein Kachelofen mit Kinderdarstellungen, eine Stiftung des seit 1937 ortsansässigen Keramikers Rolf Weber (1907-85).

Das Innere des Gebäudes ist von zeittypisch-schlichter Materialwahl bestimmt. Flure und Treppenhaus weisen einen Belag aus Solnhofener Kalksteinplatten auf. Das Treppengeländer ist aufwendig gestaltet. Die bauzeitliche Ausstattung mit Fenstern, Türen und Garderobenhaken ist weitgehend erhalten.

Die ehemalige Volksschule ist aus ortsgeschichtlichen und künstlerischen Gründen als typisches Schulhaus der Zeit um 1950 als Kulturdenkmal zu schützen.


Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und künstlerischen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.

Legende:

Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Weitere Symbole für Kulturdenkmäler nach § 2 Abs. 1 HDSchG:
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein
Jüdischer Friedhof
Kleindenkmal, Bildstock
Grenzstein
Keller bzw. unterirdisches Objekt
Baum
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