Ansicht von Südwesten (Foto: Ralf Dorn, LfDH)
Fassadendetail der Südwestecke (Foto: Ralf Dorn, LfDH)
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Frankfurt, Stadt
Frankfurt
Schwanheim
  • Herriotstraße 5
Bürohaus
Flur: 37
Flurstück: 8500/173

Ehemaliges Max-Planck-Dokumentationszentrum, Entwurf und Planung 1965–66, Bauzeit 1967–68, ABB (Otto Apel/Hannsgeorg Beckert/Gilbert Becker)

Geschichtliches

Das Gebäude in der Herriotstraße 5 entstand in den Jahren 1965-68 und gehört zur ersten Entwicklungsstufe der Bürostadt, die durch Hochhäuser mit Flachbauten sowie Hochhausscheiben gekennzeichnet ist. Das Bauwerk wurde als Institut für Dokumentationswesen und Zentralstelle für maschinelle Dokumentation der Max-Planck-Gesellschaft errichtet. Den Auftrag erhielt das Büro ABB der Architekten Otto Apel, Hannsgeorg Beckert und Gilbert Becker. Bauherr war die Max-Planck-Gesellschaft zur Förderung der Wissenschaften e. V., München. Es war das erste und letztlich einzige realisierte Gebäude eines ursprünglich östlich entlang der Herriotstraße geplanten „MPI“-Campus. Das Campus-Projekt wurde noch während der Bauzeit aufgegeben, das Gebäude als reines Bürogebäude genutzt.

Beschreibung

Das siebengeschossige und im Grundriss quadratische Bürogebäude wurde als Stahlbetonkonstruktion in Fertigteilbauweise ausgeführt. Im Süden wurde ein Treppenturm angebaut. Das Gebäude wurde im Euroraster (7,50 m) auf 3 x 3 Jochen errichtet und im Osten um einen gleich großen eingeschossigen Anbau für den Rechnerpool erweitert.

Das Bürogebäude weist an allen vier Seiten ein dreiachsiges Fassadenraster auf, wobei die Eckstützen zusammengezogen wurden und paarig an den Gebäudeecken stehen. Die Betonelemente bilden bandartige Strukturen mit doppelten Handläufen in Brüstungshöhe und plastisch inszenierten Halterungen aus. Dahinter liegen Außengänge, die das komplette Gebäude umlaufen und als Fluchtwege dienen. Die geschosshohe Verglasung liegt tief hinter der Fassadenebene und trägt auf diese Weise zur betont plastischen Wirkung der Betonelemente bei. Im südlich an den Baukörper angebauten Treppenturm wurden zusätzlich zwei Aufzüge eingebaut.

Im Innern tragen Betonrippendecken die einzelnen Geschosse. Es existiert ein innerer Gebäudekern, der mit Sanitäreinrichtungen und Teeküchen versehen wurde. Die Büroräume wurden durch gemauerte Zwischenwände unterteilt.

Veränderungen

1990 wurde der eingeschossige Anbau im Osten abgebrochen. 2007 wurde das Bürogebäude saniert. Die Betonstruktur wurde überholt und sämtliche Fenster ausgetauscht.

Begründung

Der Denkmalwert des Gebäudes basiert auf seinem städtebaulichen Beitrag zur Niederräder Bürostadt und auf der besonderen architektonischen Prägung des Baukörpers durch seine gestalterisch zu sehende Fertigbetonoptik. Das Büro ABB realisierte zur selben Zeit den in Ginnheim gelegenen Neubau der Bundesbank. Beide Projekte verbindet das im Erscheinungsbild dominant hervortretende Material Beton. Im Zusammenspiel mit großzügig bemessenen Freiflächen entwickelte sich ein abwechslungsreiches Büroquartier, zu dem das Gebäude in der Herriotstraße 5 einen prägnanten Beitrag leistete.

Das Gebäude ist Kulturdenkmal aus geschichtlichen , künstlerischen und städtebaulichen Gründen.

Literatur

Schneider, Klaus (Hrsg.): Die Zentralstelle für maschinelle Dokumentation (ZMD) in Frankfurt am Main. Berlin/Köln/Frankfurt 1969

Ehrlich, Wilfried: Bürostadt im Grünen. In: Frankfurt – Lebendige Stadt 16, 1971, Sep., S. 10-14

Schembs, Hans Otto: Das Werden der Bürostadt Niederrad. Die monofunktionale Stadt II. In: Bartetzko, Dieter (Hrsg.): Sprung in die Moderne. Frankfurt am Main, die Stadt der 50er Jahre. Frankfurt/New York 1994, S. 136-141

Gailhofer, Sunna; Cachola Schmal, Peter (Hrsg.): Frankfurter Projekte von Otto Apel / ABB Architekten. Frankfurt am Main 2017, S. 85-87

Hero, Caroline: Die „Bürostadt Niederrad“. (Notizen zum Denkmalschutz; 18), Frankfurt am Main 2019


Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen, künstlerischen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.

Legende:

Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Weitere Symbole für Kulturdenkmäler nach § 2 Abs. 1 HDSchG:
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein
Jüdischer Friedhof
Kleindenkmal, Bildstock
Grenzstein
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