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Das im Jahr 1863 als Schule in Sandsteinquadermauerwerk errichtete Gebäude wurde 1904 erweitert. Es ist giebelseitig zur Straße ausgerichtet und zeigt zwei symmetrische Fensterachsen, die sich im Dachgeschoss zu einem Fensterpaar verjüngen. Die Hauptfassade stellt sich traufseitig zum Hof als zweigeschossige Ansicht dar, die durch den annähernd mittig angeordneten Eingang und die achsiale Fensteranordnung gegliedert ist. Die unterschiedlichen Bauteile sind an ihren im älteren Teil gerade abschließenden Fenstern ablesbar, während der Anbau breitere, segmentbogig überfangene Fenster zeigt. Das Gebäude ist von hoher ortsgeschichtlicher Bedeutung und wird aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen als Kulturdenkmal geschützt.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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