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Das Gebäude Spessartring 9 ist Teil der Gesamtanlage „Rhönringviertel“, die bereits mit der Denkmaltopographie von 1994 erfasst wurde. Sie umfasst die geschlossene Blockrandbebauung mit Mietwohngebäuden mit historistischem Fassadendekor der Jahrhundertwende um 1900. Eine Erkundung des Inneren des Gebäudes Spessartring 9 hat ergeben, dass das Treppenhaus des Bauwerks vom Beginn des 20. Jahrhunderts als eines der seltenen Beispiele noch die originale Ausstattung aufweist.
Es handelt sich dabei um ein hölzernes Treppenhaus mit Buchenholzhandlauf, getragen von gedrechselten Geländerstäben, Linkrusta-Tapeten als Wandbelag mit Jugendstil-Dekor, reich verzierten Holz-Glas-Wohnungstüren mit satinierten und geätzten Gläsern in floraler Jugendstil-Ornamentik, lasierte Holz-Deckenverkleidungen mit Füllungen und Ornamenten sowie aufwändig gerahmte, hölzerne Anlieferungsöffnungen mit Ätzglasscheiben.
Das Treppenhaus steht aus künstlerischen Gründen als Sachteil unter Denkmalschutz.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus künstlerischen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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