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Darmstadt, Stadt
Darmstadt
Mathildenhöhe
  • Prinz-Christians-Weg 11
Flur: 2
Flurstück: 72

1922 entstand auf einem bisher unbebauten Grundstück des Villengebietes Mathildenhöhe eine der letzten architektonischen Schöpfungen des renommierten Bensheimer Architekten Heinrich Metzendorf. Metzendorf, der von zeitgenössischen Kritikern als innovativer Entwerfer mit traditioneller Prägung gefeiert wurde, hatte 1901 von Großherzog Ernst Ludwig von Hessen und bei Rhein eine Professur an der Technischen Hochschule Darmstadt erhalten. Die Architekturen des „Baumeisters der Bergstraße“ sind bestimmt von einer historisierenden Formsprache, die in Materialität und Entwurf ebenso deutliche Einflüsse des Jugendstils zeigt und oft dem um die Jahrhundertwende populären Heimatstil zugeordnet wird. Dass das Œuvre des Architekten dabei bemerkenswert vielfältig ist, zeigt bereits der Vergleich seiner Bauten auf der Mathildenhöhe. Der jüngste, das Wohnhaus Prinz-Christians-Weg 11, besticht vor allem durch seine konservative Ausprägung, die Metzendorf durch die Einbringung neuklassizistischer Bauformen und Schmuckelemente bereichert. Bauherr des stattlichen Wohnhauses war der Fabrikant und Kunstsammler Dr. Otto Krebs. Das Wohnhaus hatte im Vergleich zur Mehrheit der Wohnhäuser auf der Mathildenhöhe die Zerstörungen des Zweiten Weltkrieges fast gänzlich unbeschadet überstanden.

Das Wohnhaus Prinz-Christians-Weg 11 befindet sich auf einer großzügigen Grundstückparzelle in Ecklage zum Eugen-Bracht-Weg. Sein quadratischer Grundriss wird im Norden und Süden durch zwei gleich große Anbauten ergänzt. Im Norden befindet sich ein eingeschossiger Windfang mit neuklassizistischem Dreieckgiebel, der mit seiner einfachen Säulenstellung an einen antiken Portikus erinnert. Das Säulenmotiv mit ionischem Kapitell findet sich immer wieder im Œuvre Metzendorfs, so z. B. an der Alsbacher Villa für Otto Krebs. Im Süden schmückt eine zweigeschossige, altanartige Balkonanlage die Fassade. Ihre Austrittsflächen im Erd- und Obergeschoss sind gleich groß; vier dorische Säulen tragen den Obergeschossaustritt (Architrav mit Zahnfries). Der kubische Baukörper wird von einem voluminösen Krüppelwalmdach überfangen, dem die Zuordnung des Gebäudes zu den zeittypischen Heimstilbauten geschuldet ist, Hierzu trägt auch die umlaufende und im Süden auf dem leicht abschüssigen Gelände besonders deutlich hervortretende Sockelzone aus grob verfugten Natursteinen bei. Sie nimmt das Souterraingeschoss auf, dessen (teilweise nachträglich vergrößerte) Fenster von breiten Sandsteinstürzen überfangen werden. Die Fassadengliederung des Hauses ist umlaufend dreiachsig. Während die Traufseiten im Mansardgeschoss kleine Gauben mit Sattelbedachung aufweisen (auf der Südseite allerdings nur zwei anstatt drei), zeigen sich hier auf den Giebelseiten jeweils drei markante Rundbogenfenstern mit sprossierten Oberlichtern. Das die Obergeschossfenster direkt unterfangende Gesimsband umläuft auch dekorativ die an den Traufseiten angebrachten Regenrinnen. Entlang der Dachkanten zeigt es ein Zahnfries. Gesimse, Profile, Türgewände und Säulen sind aus zeitgenössisch modernem Gussstein hergestellt. Die Fassade ist hell verputzt. (Erneuerte) Klappläden zieren die Fenster über alle Etagen. Besonders schmuckvoll gestaltet ist die vermutlich noch bauzeitliche Haustür, die neben einer rustikal anmutenden Nietung ein kleinteiliges schmiedeeisernes Ziergitter in vegetabiler Form aufweist. Die beiden quadratischen, die Haustür flankierenden Fensterchen mit breiten Gusssteingewänden verfügen gemäß dem bauzeitlichen Entwurf ebenfalls noch über ihre strahlenförmigen Ziergitter.

Im Inneren ist die zentrale offene Diele mit einem verhältnismäßig schmalen Treppenlauf in die oberen Geschosse noch gemäß ihrer bauzeitlichen Planung überkommen. Gestalterisch schlicht gehalten, verfügt die Treppe über einen kleinen ovalen Antritt sowie flach gesägte Geländersprossen.

Der in den späten 1920er/frühen 1930er-Jahre entstandene große Saal auf der Südseite des Erdgeschosses zeigt bis heute sein elegant-feingliedriges hölzernes Deckenraster mit Zahnfries im Gesims. Ebenfalls aus dieser Zeit stammen die großen Flügeltüren zum südlichen Erdgeschosssaal mit sprossierter Glaseinlage (Strukturglas). Die Zargen werden oben mit einem schmalen Zahnfries gleich dem Deckendekor des Saales abgeschlossen. Auch die Tür von der Diele zum ehemaligen Musikzimmer und die einflügelige Tür zwischen Dielen und Windfang sowie die Tür zur ehemaligen Anrichte verfügen noch über eine entsprechende Türrahmung.

Das Wohnhaus ist aus geschichtlichen und künstlerischen Gründen als Kulturdenkmal gemäß § 2 Abs. 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz sowie gemäß § 2 Abs. 3 Hessisches Denkmalschutzgesetz als Teil der Gesamtanlage „Mathildenhöhe“ in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.


Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und künstlerischen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.

Legende:

Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Weitere Symbole für Kulturdenkmäler nach § 2 Abs. 1 HDSchG:
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein
Jüdischer Friedhof
Kleindenkmal, Bildstock
Grenzstein
Keller bzw. unterirdisches Objekt
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