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Der Rabenaubrunnen wurde 1914 vom Architekten Friedrich Mettegang entworfen, der bereits 1911/12 die angrenzende „Mettegangsiedlung“ geplant hatte. Mit dem Brunnen wurde eine öffentliche Wasserstelle in der Arbeitersiedlung geschaffen und zugleich ein Kommunikationsort für deren Bewohner. Der Brunnen steht auf einem dreieckigen Grundstück, das nach Nordwesten durch ein dreiseitiges Mauerpolygon aus Beton abgeschlossen wird. Vor den seitlichen Mauern waren ehemals Sitzbänke aufgestellt, vor dem mittleren Mauerstück steht das rechteckige Brunnenbecken aus Beton. Es erhielt einen Brunnenstock aus Muschelkalk mit einem podestartigen, kannelierten Aufsatz. Die ehemalige Bezeichnung als „Mäßigkeitsbrunnen“ könnte auf einen verlorenen Skulpturenschmuck hindeuten. Die weibliche Personifikation der Temperantia, die Wasser in den Wein gießt und damit zur Mäßigung auffordert, könnte Gegenstand dieser moralisierenden Darstellung gewesen sein, die zu einem tugendhaften Leben auffordert.
Als wichtiger Teil der Mettegangsiedlung ist der Brunnen Kulturdenkmal aus geschichtlichen Gründen.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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