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Vierteiliges Brückenbündel von 1912: Zwillingsbögen aus Sandstein für die "Main-Weser-Bahn", außen flankiert von Betontrassen auf Sandsteinwiderlagern für die Strecke nach Friedrichsdort (Nr. 081) bzw. Hanau (Nr. 040) über die Göbelheimer Hohl.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus technischen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
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