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Tonnengewölbte Dammdurchlässe von 1857 aus Sandstein - meist mit rechteckigem Zierrahmen und Böschungsflügeln - als Querverbindung zwischen gleisparalleler Rheinstraße (Ostseite: in der Altstadt) und Rheinuferstraße (Westseite: B 42); auf den 500 Streckenmetern zwischen Bahnhof und Wispertalstraße insgesamt zwölf Durchlässe vorhanden.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
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