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Traufständiger Putzbau um 1905 aus zwei Geschossen und verschindeltem Fachwerkdrempel mit übergiebelten Mittelrisaliten zu Gleisen (Westen) und Stadt (Osten) zwischen niedrigen asymmetrischen Anbauten. Perrons mittels Unterführung zugänglich. Jenseits der Gleise etwas nördlicher Güterschuppen aus Fachwerk (wie in Eppstein um 1910).
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
| Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein |
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Jüdischer Friedhof |
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Kleindenkmal, Bildstock |
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Grenzstein |
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Keller bzw. unterirdisches Objekt |
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Baum |