Luftbild Maberzell aus Süden (Foto: Bauamt Stadt Fulda)
Rittlehnstraße, alte Kirche, Zustand 10/2019 (Foto: Sonja Bonin, LfDH)
Kath. Kirche Hl. Kreuz und Platzanlage, Rittlehnstraße 10 (Foto: Sonja Bonin, LfDH)
Rittlehnstraße 5, ehemalige Domäne (Foto: Sonja Bonin, LfDH)
Rittlehnstraße 5, Arbeiterhäuser der ehemaligen Domäne (Foto: Sonja Bonin, LfDH)
Scheunen Rittlehnstraße, zugehörig zu An der Betz 4, Zustand 10/2019 (Foto: Sonja Bonin, LfDH)
Scheunen Nikolaus-Seng-Straße, zugehörig zu Nr. 11, Zustand 10/2019 (Foto: Sonja Bonin, LfDH)
Nikolaus-Seng-Straße 14, Zustand 10/2019 (Foto: Sonja Bonin, LfDH)
Nikolaus-Seng-Straße 5, Zustand 10/2019 (Foto: Sonja Bonin, LfDH)
Nikolaus-Seng-Straße 4, Zustand 10/2019 (Foto: Sonja Bonin, LfDH)
Am Ried 16, Zustand 10/2019 (Foto: Sonja Bonin, LfDH)
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Fulda, Stadt und Landkreis
Fulda
Maberzell
  • Gesamtanlage
Gesamtanlage Ortskern

Das Dorf nordwestlich der Kernstadt Fulda entstand vermutlich in der ersten Hälfte des 9. Jahrhunderts. Die erste Erwähnung erfolgte im Fuldaer Urbar (um 1010), als vom Kloster Fulda aus hier eine Zelle gegründet wurde. Um 1200 wurde eine Wehrkirche errichtet, deren Turm erhalten blieb (siehe Rittlehnstraße 6). Er diente als Signalposten vor Fulda in nördlicher Richtung. Um die Kirche entwickelte sich ein Angerdorf, das im Dreißigjährigen Krieg stark zerstört wurde. Im Salbuch von 1708 sind wieder 17 Häuser mit zugehörigen Scheunen bezeugt. In der Regel handelte es sich um Streckhöfe, nur wenige Hofreiten wurden als Dreiseithöfe angelegt (z.B. Rittlehnstraße 22 und Nikolaus-Seng-Straße 5). Gegenüber der Kirche ist der östliche Bereich des historischen Ortskerns von der Staatsdomäne geprägt (Rittlehnstraße 5). Zunächst im Besitz des Bistums Mainz ging das landwirtschaftliche Gut zunächst an das Bistum Fulda und ab 1866 in preußischen Besitz über. Seit 1892 hessische Staatsdomäne. Seit 2017 wurde das rückwärtige Gelände für eine Wohnbebauung umgewidmet.

Im Zweiten Weltkrieg im Bereich der Domäne Schäden durch Bomben. 1970 bis 1974 Dorfsanierung, die dem Zeitgeist entsprechend den Verlust einiger Hofreiten bedeutete. Auf der freien Fläche wurde das neue katholische Pfarrzentrum errichtet. 2008 bis 2009 Umgestaltung im Zuge der Dorferneuerung.

Die erhaltenen Hofreiten bestehen aus Fachwerkbauten über Sandsteinsockeln. Bei den Wohnhäusern wurden die Gefache in Holz-Lehm gefüllt, bei den Ställen mit Back- oder Sandsteinen. Die westlichen Fassaden wurden mit Wettbrettern oder Schindeln geschützt, manche Häuser sind vollständig verkleidet.

Die Straße Am Ried war einst die Durchgangsstraße, bis sie 1972 durch die Umgehungsstraße ersetzt wurde. Hier waren traditionell die Gasthäuser angesiedelt, von denen noch der Fuldaer Hof von 1845 bis 1850 (Am Ried 13) und der Westerwälder Hof (Am Ried 9) als Fachwerkbauten des 19. Jahrhunderts erhalten sind. Am Ried 11 wurde 1880 erbaut. An der südlichen Straßenseite sind neben dem wohl ältesten Gebäude Maberzells, dem Fachwerkhaus von 1669 (Am Ried 8), die Häuser Am Ried 10 und 16 aus der Zeit um 1825 erhalten. Dazwischen Am Ried 14 von 1896 und Am Ried 12 aus der Zeit kurz nach 1900.

Der Anfang der Rittlehnstraße wird durch die erhöhte Lage des alten Kirchturms und die Mauern des ehemaligen Wehrkirchhofes geprägt. Danach öffnet sich der Lindenplatz mit der 1973 geweihten katholischen Pfarrkirche Heilig Kreuz. Auf dem Gelände der Staatsdomäne die lockere Bebauung mit dem 1910 erbauten Wohnhaus und den massiven Wirtschaftsbauten des 19. Jahrhunderts. Daran anschließend mit Rittlehnstraße 7 das Wohnhaus eines ehemaligen Streckhofes aus der ersten Hälfte des 18. Jahrhunderts. Nach Süden schließen sich weitere Hofreiten an, die teilweise in den 1960er- und 1970er-Jahren durch Neubauten verändert wurden. Dominant die voluminösen Wirtschaftsbauten. Eine ähnliche Struktur zeigt sich auch in der Nikolaus-Seng-Straße, die die Gesamtanlage nach Westen begrenzt. Von besonderer Bedeutung der Streckhof Nikolaus-Seng-Straße 10, der im Rahmen einer Sanierung in das Jahr 1726 datiert werden konnte. Die beiden Hofreiten Nikolaus-Seng-Straße 4 und 5 zählen zu den Höfen, die bereits im Salbuch von 1708 genannt werden.

Prägend für das Ortsbild sind zudem die erhaltenen Bruchstein- oder Sandsteinmauer, die historischen Einfriedungen und Hofpflasterungen.

Die beschriebene Gesamtanlage ist Kulturdenkmal nach §2 Abs. 3 HDSchG aus orts- und baugeschichtlichen Gründen.


Als Gesamtanlage nach § 2 Absatz 3 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.

Legende:

Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Weitere Symbole für Kulturdenkmäler nach § 2 Abs. 1 HDSchG:
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein
Jüdischer Friedhof
Kleindenkmal, Bildstock
Grenzstein
Keller bzw. unterirdisches Objekt
Baum
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