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Giebelständig zur Straße errichtetes, zweigeschossiges Wohnhaus einer ehemals stattlichen Hofanlage. Von dem Hof nach Kriegeszerstörung nur das Wohnhaus, ein verputzter Fachwerkbau mit hohen Geschossen und flach geneigtem Satteldach mit hofseitigem Zwerchhaus aus der zweiten Hälfte des 18. Jahrhunderts erhalten. Im Innern die Reste des bauzeitlichen Ausbaus sowie einer Umbauphase der Zeit um 1900.
Als eines der ältesten erhaltenen Fachwerkwohnhäuser in Sandershausen und als Wohnhaus einer Hofanlage aus ortsgeschichtlichen Gründen Kulturdenkmal.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
Kleindenkmal, Bildstock | |
Grenzstein | |
Keller bzw. unterirdisches Objekt | |
Baum |