Wilhelminenstraße 15, Straßenansicht (Foto: Ralf Dorn, LfDH)
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Darmstadt, Stadt
Darmstadt
Mollerstadt
  • Wilhelminenstraße 15
Wohn- und Geschäftshaus
Flur: 4
Flurstück: 704

Das Gebäude in der Fußgängerzone an der Ecke Wilhelminenstraße/Adelungstraße stellt in seiner Grundkonzeption gewissermaßen einen Vergleich mit demjenigen in der Neckarstraße 8-10 her, jedoch im Detail mit stark abgewandelten Motiven. Geplant wurde es von dem Architekten Philipp Laun aus Mainz, der in der Schulstraße 2 ein Zweigbüro unterhielt.

Das Eckgebäude erhielt über dem Ladengeschoss Wohnungen. Interessant ist, dass laut den Bauakten ursprünglich ein Staffelgeschoss vorgesehen war, welches jedoch aufgrund der abgestimmten Wiederaufbauplanung in ein Walmdach mit ca. 30° Neigung abgewandelt wurde. Dieses erhielt jedoch auch den typischen, weit ausladenden Dachüberstand.

Die bauzeitlichen Balkone - eine Abwandlung eines Bauhaus-Motivs (vgl. am Bauhaus Dessau den Prellerbau) - sind erhalten. Sie weisen einen konkaven, oberen Abschluss auf, die Seiten sind mit filigranen Gitterstäben versehen. Durch die offenen Seiten entsteht der charakteristische winkelförmige Eindruck der Balkone von der Seite her. Die blaue Fliesenwandscheibe setzt einen besonderen Akzent an der Ecke und betont die Seite der Hauptfassade zur Wilhelminenstraße hin.

Das Fassadenraster ist aufwändig in vier Ebenen entwickelt: Die Hauptfassade wird durch einen Rahmen in der vordersten Ebene eingefasst. Die senkrechten Haupt-Lisenen treten leicht hinter den Hauptrahmen zurück und zeigen das Grundraster der Zimmeraufteilung. Die Geschossgliederung wiederum tritt gegenüber den Hauptlisenen zurück. Die feinen Lisenen zur Fenstergliederung treten gegenüber der Geschossgliederung zurück. Sie stellen gleichsam die Unterteilung der Fenster dar, womit auf raffinierte Weise der Eindruck einer Lochfassade vermieden wird.

Insbesondere der Eingangsbereich zeigt noch weitgehend die ursprüngliche Gestaltung mit Bodenfliesen und Haustür. Das von einer Wand mit Glasbausteinen belichtete Treppenhaus mit einer farbig und plastisch gestalteten Fliesenwand ist ebenso bauzeitlich wie die Treppe.

Die aufwendige und subtile Gestaltung hebt das Gebäude aus den Standard-Lösungen der Zeit heraus und unterscheidet es von dem Gebäude in der Neckarstraße. Es stellt einen markanten Vertreter der Wiederaufbauzeit in einer Umgebung dar, die sonst durch wenig charaktervolle Bauten geprägt ist. Auch ist anzumerken, dass der Wiederaufbau, der weitgehend durch Darmstädter Architekten geprägt ist, in diesem Fall durch einen auswärtigen Architekten bereichert wurde.

Das Gebäude ist deshalb als Kulturdenkmal aus künstlerischen und geschichtlichen Gründen einzustufen.


Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und künstlerischen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.

Legende:

Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Weitere Symbole für Kulturdenkmäler nach § 2 Abs. 1 HDSchG:
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein
Jüdischer Friedhof
Kleindenkmal, Bildstock
Grenzstein
Keller bzw. unterirdisches Objekt
Baum
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