Drohnenaufnahme, 2024 (Foto: Privat)
Mühlengebäude, Südfassade, Zustand Februar 2025 (Foto: K. Marschall, LfDH)
Mühlengebäude, Ostfassade, Zustand Februar 2025 (Foto: K. Marschall, LfDH)
Mühlengebäude, Nordfassade, Zustand Februar 2025 (Foto: K. Marschall, LfDH)
Mühlrad,Zustand Februar 2025 (Foto: K. Marschall, LfDH)
Fachwerkaufbau Felsenkeller, Zustand Februar 2025 (Foto: K. Marschall, LfDH)
Zugang Felsenkeller, Zustand Februar 2025 (Foto: K. Marschall, LfDH)
Inschrift Felsenkeller, Zustand Februar 2025 (Foto: K. Marschall, LfDH)
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Gießen, Stadt und Landkreis
Biebertal
Rodheim-Bieber
  • Gesamtanlage zur Reehmühle
Gesamtanlage

Geschichte

Das Mühlengebäude der Reehmühle (ehemals Cronenmühle) stammt aus dem späten 17. Jahrhundert, schriftliche Quellen lassen jedoch schon eine Vorgängermühle an diesem Standort vermuten. Das bis heute erhaltene Mühlengebäude wurde 1678 von Konrad Böckel von Böcklingshausen errichtet und führte die Bezeichnung der vorigen Cronenmühle fort. Diese wurde als Erbleihmühle geführt, bis Johann Daniel Rehe das Mühlenanwesen um 1740 kaufte und zunächst weiter verpachtete. Sein Sohn Johann Georg Wilhelm Rehe betrieb die Mühle ab 1752 als Erster von sieben Generationen als Müller und Gastwirt. Im 19. Jahrhundert wurde von der Familie Rehe/Reeh nicht nur die Mühle bewirtschaftet, sondern auch Landwirtschaft, das Zapfen von Wein, Obstwein und selbstgebranntem Bier sowie das Kalkbrennen betrieben. Zu diesem Zweck wurden auch zahlreiche An- und Nebenbauten auf dem Mühlenanwesen errichtet. In den 1960er Jahren wurde der Mühlenbetrieb vollständig eingestellt, der Betrieb der Gastwirtschaft wurde jedoch noch bis mindestens 1974 von der Familie Reeh fortgeführt.

Bauliche Entwicklung

Mühlengebäude

Das älteste erhaltene Gebäude der Hofanlage ist das Mühlengebäude, das als Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG erfasst ist. Siehe hierzu den Eintrag: Reehmühle, Mühlengebäude, Hauptstraße 59.

Felsenkeller

Gegenüber des Mühlengebäudes befindet sich der Felsenkeller, der ebenfalls als Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG erfasst ist. Siehe hierzu den Eintrag: Reehmühle, Felsenkeller, Hauptstraße 59.

Wirtschafts- und Nebengebäude

Um 1890 wurde westlich des Mühlengebäudes die Gastwirtschaft als zweigeschossiger Massivbau mit Satteldach angebaut. Es ist zu vermuten, dass der Fachwerkaufbau des Felsenkellers sowie der eingeschossige Wirtsraum zum Biergarten ebenfalls in diese Zeit zu datieren sind. Neben dem funktionalen Zusammenhang zur gastwirtschaftlichen Nutzung, sprechen die Konstruktionsform mit einem schlichten Rundbogenmotiv für diese Vermutung. Das dreizonige Scheunengebäude wurde 2005-2006 zur Wohnnutzung umgebaut, dabei wurde das Satteldach erneuert sowie die Gefache und das Scheunentor zu großen Teilen durchfenstert. Südlich schließt ein zweigeschossiges Backsteingebäude mit Krüppelwalmdach an, welches als Stall und Wohnung genutzt wurde, vermutlich in den 1920er Jahren errichtet. Das südliche Drittel wurde in Fachwerkbauweise ausgeführt und war, wie anhand von historischen Fotos zu erkennen ist, zeitweise als offene Loggia ausgebildet, die später wieder verschlossen wurde. Westlich der Gaststätte wurde um 1960 die Lücke zwischen der Scheune mit einem zusätzlichen, zweigeschossigen Anbau geschlossen, der zur Erweiterung des Gastraumes und zu Wohnzwecken diente. Zudem befinden sich noch ein Schuppen (undatiert, südlich) und ein eingeschossiger Wirtsraum (um 1950, östlich des Biergartens) auf dem Grundstück.

Denkmalbegründung

Die Reehmühle ist als eine der wenigen, der ehemals um die zehn Biebermühlen, erhalten und bezeugt den Wandel von der Mühlen- und landwirtschaftlichen Nutzung zum gastronomischen und touristischen Betrieb. Das Mühlengebäude von 1678 ist weitgehend unverändert erhalten, die größte Veränderung erfolgte durch die Aufstockung des Daches in den 1920er-Jahren. Zudem ist ein Großteil der historischen Mühlentechnik im Keller- und Dachgeschoss erhalten. Der Felsenkeller ist das erste bauliche Zeugnis der seither namensgebenden Familie Rehe, die die Mühle Mitte des 18. Jahrhunderts erwarben und bis Ende des 20. Jahrhunderts betrieben.

Die Hofanlae der Reehmühle ist daher aus geschichtlichen Gründen Gesamtanlage gemäß § 2 Abs. 3 HDSchG.


Als Gesamtanlage nach § 2 Absatz 3 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.

Legende:

Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Weitere Symbole für Kulturdenkmäler nach § 2 Abs. 1 HDSchG:
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein
Jüdischer Friedhof
Kleindenkmal, Bildstock
Grenzstein
Keller bzw. unterirdisches Objekt
Baum
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