(Foto: LfDH, Astrid Garth 2021)
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Darmstadt-Dieburg, Landkreis
Pfungstadt
  • Rügnerstraße 29
Flur: 1
Flurstück: 1010/11

Chr. Büttel gründete 1876 seine Zündholz- und Spankorbfabrik, einen von bis zu acht parallel existierenden Betrieben in der zweiten Hälfte des 19. Jhs.. Das massive, zweigeschossige, giebelständige Wohnhaus des erfolgreichen Fabrikanten wurde anstelle eines kleinen Vorgängerbaus 1890 errichtet. Das Gebäude wird an der westlichen Traufseite mittig erschlossen und demonstriert an der differenzierten Ausgestaltung der Fenstergewände den Repräsentationsanspruch.

Im Westen finden sich ausschließlich einfache Sandsteingewände, an der nördlichen Giebelseite gestufte Gewände im EG sowie gestufte Gewände mit Verdachung und Zierfeld im OG sowie an der Ostseite ein massiver, zweigeschossiger vorgestellter loggienartiger Freisitz mit Lisenen und Klötzchenfries. Das massive Traufgesims des Satteldaches ist verkröpft und umfasst das Giebelfeld mit einem zweibahnigen Bogenfenster, zwei kleinen Bogenfenstern für die Abseiten sowie einen achteckigen Stern im Spitzboden. Trotz der Nachkriegs-Veränderung des Erdgeschossfensters für das bis 1965 hier angeordnete Büro des Fabrikanten (seit 1900 Büttels Schwiegersohn Ludwig Nungesser ff.) stellt das Gebäude zusammen mit der Alten Remise (Rügnerstraße 39a) ein wichtiges Dokument dieses bedeutenden Industriezweiges dar und ist aus geschichtlichen Gründen zu erhalten.


Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.

Legende:

Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Weitere Symbole für Kulturdenkmäler nach § 2 Abs. 1 HDSchG:
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein
Jüdischer Friedhof
Kleindenkmal, Bildstock
Grenzstein
Keller bzw. unterirdisches Objekt
Baum
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