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Massive Bogenbrücke des 19. Jhs. über den Sandbach am nördlichen Ende der Klingsackerstraße. Die massiven Brüstungen gewinkelt in Richtung der bachbegleitenden Feldwege aus großen Sandsteinblöcken. Drei von ehemals vier Radabweisersteinen erhalten. Wulstgesims an den Übergängen des Bruchstein-Unterbaus zu den Brüstungen. Als Verkehrsbauwerk aus geschichtlichen Gründen zu erhalten.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
Kleindenkmal, Bildstock | |
Grenzstein | |
Keller bzw. unterirdisches Objekt | |
Baum |